Jede Erste-Hilfe-Maßnahme wird in der Regel gemäß DGUV Vorschrift 1 § 24 Abs. 6 in betrieblichen Verbandkästen dokumentiert und 5 Jahre aufbewahrt. Nach der neuen DSGVO ist dies jedoch nicht mehr datenschutzkonform, da im Verbandbuch besondere personenbezogene Daten in Form von Gesundheitsdaten für jeden zugänglich sind.
Jeder Verbandkasten sollte daher mit unserer neuen und rechtssicheren Dokumentationshilfe ausgestattet sein.weiterlesen