Durch das 2. Erwachsenenschutz-Gesetz erfährt der Rechtsbereich grundlegende Änderungen, wichtige Eckpunkte sind:
Änderungen der Vorsorgevollmacht, Einführung eines gewählten Erwachsenenvertreters, Ausbau der Vertretungsbefugnis nächster Angehöriger, Einschränkung der zu vertretenden Angelegenheiten, Ausbau des Clearings, Neuregelung der Vertretungsbefugnisse bei der Personensorge, neue Entschädigungsregelung uvm.
Das EF Spezial enthält:
• den neuen Gesetzestext
• optische Hervorhebung der Änderungen
• Materialien
• Anmerkungen
• Paragrafenspiegelweiterlesen