Es gibt kein Grundrecht auf unbegrenztes Eigentum
Anregung zur Einführung eines Existenzmaximums
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Klimawandel, Corona-Verschuldung und wachsende soziale Ungleichheit bedrohen schon jetzt den sozialen Frieden, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit – und darüber hinaus die Lebensgrundlagen künftiger Generationen. Eine wirksame politische Reaktion ist dringend nötig. Das Konzept einer Obergrenze für das Lebenseinkommen ist neu und ungewöhnlich, weil es ein demokratisch zu beschließendes Existenzmaximum mit der natürlich begrenzten Lebenszeit der Bürgerinnen und Bürger verknüpft.
Damit unterscheidet es sich von anderen Vorschlägen wie gedeckelten Monats- oder Jahresgehältern von Topverdienern, begrenzten Managerboni oder höheren Erbschafts- oder Vermögenssteuern. Das Konzept setzt bei der Ursache des Wachstumszwanges an: dem überschüssigen Geld der Vermögenden, dem »freien Kapital«, das sich durch Kapitalanlagen und Investitionen stetig vermehren soll. Ziel des Konzeptes ist es, dieses »freie Kapital« zu reduzieren und dadurch die Wachstumsdynamik und deren negative Folgen zu bremsen. Das Konzept ist verfassungskonform, verstößt nicht gegen das Recht auf Eigentum und akzeptiert soziale Ungleichheit bis zu dieser Obergrenze.weiterlesen
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