Ob hinaus oder herein: Es tut sich was im grenzüberschreitenden Umgründungsrecht. Mit dem neuen EU-Umgründungsgesetz werden erstmals alle drei Formen der grenzüberschreitenden Umgründung – Verschmelzung, Spaltung und Umwandlung – einheitlich geregelt. Durch die Mobilitäts-RL (EU) 2019/2121 sollen grenzüberschreitende Umgründungen innerhalb der EU flexibler und die Rechtssicherheit durch die Schaffung eines einheitlichen Rechtsrahmens verbessert werden. Die österreichische Umsetzung – das Gesellschaftsrechtliche Mobilitätsgesetz – trat mit 1.8.2023 in Kraft. Deren Kernstück: Das neue EU-Umgründungsgesetz. Der vorliegende Kurzkommentar ist die erste vollständige Bearbeitung des neuen Gesetzes und bietet Ihnen somit einen detaillierten Überblick über die neue Rechtslage. Die Autor:innen führen unter der Herausgeberschaft der Gesellschaftsrechtsexperten RA Dr. Bernhard Rieder und OStA Dr. Matthias Potyka durch alle neuen Bestimmungen und die dazugehörigen Erläuterungen. Die Neuerungen werden dabei besonders herausgearbeitet und auf ihre Praxisrelevanz untersucht. Diese betreffen insbesondere:Missbrauchskontrolle (§ 21) bei allen drei grenzüberschreitenden UmgründungsartenUmwandlungsplan: zusätzliche Inhalte & Schriftform (§ 10)Offenlegungsvorschriften (§ 15)Stärkung des Schutzes der Arbeitnehmer:innen, Gläubiger:innen und Minderheitsgesellschafter:innen der beteiligten Gesellschaftenweiterlesen