EU-Whistleblower-Richtlinie kompakt
Die Basics der Umsetzung
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Treffen Sie Maßnahmen zum Hinweisgeberschutz!
Seit 16. Dezember 2019 ist die neue Europäische Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, in Kraft. Die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union haben nun bis zum 17. Dezember 2021 Zeit, um die Richtlinie im nationalen Recht umzusetzen. Nachdem die Richtlinie Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern dazu verpflichtet, Meldekanäle für Hinweisgeber einzurichten, besteht schon jetzt Handlungsbedarf, um nicht von der nationalen Umsetzung „überrascht“ zu werden.
Doch wer fällt unter den Begriff „Whistleblower“? Wissen Sie, welche Arten von Meldekanälen genutzt werden können? Profitieren Unternehmen überhaupt vom Whistleblowing? Was ist zu tun, damit die Anforderungen der Richtlinie korrekt unternehmensintern umgesetzt werden können? Und müssen Betriebs-vereinbarungen zur Einführung von Whistleblowingsystemen abgeschlossen werden?
Diese kompakte QuickInfo gibt erste Antworten auf Ihre Fragen und hilft, die neuen Anforderungen der Whistleblower-Richtlinie in Ihrem Unternehmen erfolgreich zu implementieren. Sie bietet Ihnen einen übersichtlichen Ratgeber mit hilfreichen Praxistipps sowie Antworten auf häufige Fragestellungen.weiterlesen
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