Europäisches Kollisionsrecht und ausländisches Recht im nationalen Zivilverfahren
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Mit der Europäisierung des internationalen Privatrechts verfolgt die Union das Ziel , dass ein Streitfall - unabhängig vom Gerichtsstand - in allen Mitgliedstaaten nach demselben Recht beurteilt wird. Ob dies in der Praxis gelingt, hängt allerdings von den nationalen Verfahrensregeln zur Anwendung und Ermittlung ausländischen Rechts ab, die in den Mitgliedstaaten sehr heterogen ausgestaltet sind. Clemens Trautmann untersucht die Verfahrensregeln der wichtigsten europäischen Jurisdiktionen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Unionsrecht und entwickelt auf der Basis einer rechtsvergleichenden und unionsrechtlichen Analyse Lösungen für die wesentlichen Problemfelder: fakultatives Kollisionsrecht, stillschweigende Rechtswahl im Prozess, Feststellung von Anknüpfungstatsachen, Einführung ausländischen Rechts in Rechtsmittelinstanzen sowie in Eilverfahren, Offenlassen der kollisionsrechtlichen Entscheidung, Verteilung der Ermittlungslasten und Nichtermittelbarkeit ausländischen Rechts.weiterlesen
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