Wissenschaftliche Untersuchung zur Rechtsposition von Laienrichtern
Mit Einführung der Verwaltungsgerichte wurde die Frage relevant, ob und in welchem Ausmaß ein Ersatz für das Modell des früheren Konzepts administrativer Rechtsschutzbehörden vorgesehen werden soll, der nach dem Kollegialprinzip organisiert wird. Die Antwort darauf wurde in Art 135 Abs 1 B-VG gegeben, der im Rahmen der Senatszuständigkeit von Verwaltungsgerichten vorsieht, dass Bundes- oder Landesgesetze die Mitwirkung von fachkundigen Laienrichtern anordnen können. Die Arbeit beleuchtet insbesondere, welche Rechtsposition diese Laienrichter besitzen, in welchem Verfahren sie ernannt werden und vor allem auch, in welchen Zusammenhängen und mit welcher Intention sie eingesetzt werden bzw welche Vorgaben es für diesen Einsatz sowohl auf Verfassungsebene als auch nach einfachgesetzlichen Vorschriften gibt.weiterlesen