Fatales Erbe
Hitlers Waffengesetze. Die legale Entwaffnung von Juden und "Staatsfeinden" im "Dritten Reich"
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der US-Amerikaner Dr. Stephen P. Halbrook hat mit seinem nun endlich in deutscher Sprache veröffentlichten Werk über die restriktive und diskriminierende Waffengesetzgebung im „Dritten Reich“ eine wesentliche Lücke in der historischen Aufarbeitung der NS-Schreckensherrschaft geschlossen. Halbrook zeigt anhand von neu entdeckten Dokumenten aus deutschen und internationalen Archiven, sowie mittels zeitgenössischer Tagebücher, Briefen, Augenzeugenberichten und Zeitungsartikeln, wie die Nazis das aus der Weimarer Republik stammende Waffengesetz verschärften, um damit Juden, Kommunisten und alle anderen sogenannten Staatsfeinde und Volksschädlinge zu entwaffnen, zu entrechten und zu unterdrücken.
Die zahllosen Bücher und wissenschaftlichen Abhandlungen über das „Dritte Reich“ und den Holocaust blendeten bisher diesen wichtigen Aspekt der Macht-Konsolidierung des nationalsozialistischen Regimes einfach aus – obwohl die Regulierung und schrittweise Kriminalisierung des privaten Waffenbesitzes der Bevölkerung nach der Machtergreifung zu einem zentralen Vorwand für willkürliche Verhaftungen und Hausdurchsuchungen wurde. Halbrook untermauert seine Beweisführung eindrucksvoll mit erschreckenden Einzelschicksalen von ganz normalen Bürgern, die so zu Staatsfeinden wurden: Juden und Nichtjuden, sogenannte Zigeuner und Sozialdemokraten, Weltkriegsveteranen und Künstler, die wegen einer Sportwaffe, eines alten Offiziersdegens oder einer Jagdbüchse in die Maschinerie einer willfährigen Verwaltung, Justiz und Polizei gerieten. Für viele gab es kein Entkommen aus „Schutzhaft“ und KZ.
Dass es sich bei „Fatales Erbe – Hitlers Waffengesetze“ um keine abgeschlossene Thematik aus längst vergangenen Zeiten handelt, wird offensichtlich bei der Betrachtung der Nachkriegsgeschichte des NS-Waffengesetzes, dem sich das Vorwort des deutsch-israelischen Politikwissenschaftlers Dr. David Th. Schiller annimmt: Das „Reichswaffengesetz“ blieb nicht nur bis Anfang der 1970er Jahre gültiges Gesetz in West-Deutschland und in Berlin. Es liefert weiterhin die Zielrichtung, Grundlage, Struktur und Diktion für das Bundeswaffengesetz – und das trotz zahlloser Änderungen, Neufassungen und Reformversuche des Bundeswaffengesetzes, die bis in unsere Tage andauern.weiterlesen
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