Öffentliche Beschaffungen von Strom im teilliberalisierten Stromversorgungsmarkt
Produktform: Buch
Das Gemeinwesen ist, gestützt auf das öffentliche Vergaberecht, verpflichtet, Güter, Dienst- und Bauleistungen ab bestimmten Schwellenwerten mittels Ausschreibungsverfahren zu beschaffen. Die öffentliche Hand beschafft regelmässig Strom zur Deckung ihres Eigenbedarfs, aber auch zwecks Versorgung der festen Endverbraucher. Der Blick auf www.simap.ch legt nahe, dass das Gemeinwesen die Stromeinkäufe nur selten nach den Regeln des öffentlichen Vergaberechts durchführt, obschon Stromgrossverbraucher seit der Teilliberalisierung des Strommarktes von 2009 die Möglichkeit haben, ihren Stromlieferanten frei zu wählen.
Vor diesem Hintergrund untersuchen die Autoren das Zusammenspiel zwischen Stromversorgungsrecht und öffentlichem Vergaberecht. Sie prüfen, in welchen Konstellationen die Strombeschaffung durch öffentliche Auftraggeber dem öffentlichen Vergaberecht unterstellt ist. Insoweit die Anwendung des Vergaberechts zu bejahen ist, untersuchen sie, ob Verteilnetzbetreiber und andere öffentliche Auftraggeber den Strom aus eigener Produktion oder von nahestehenden Produktionsunternehmen vergaberechtsfrei beziehen dürfen.weiterlesen