Öffentliches Interesse als juristisches Problem
2., um einen Nachtrag ergänzte Auflage
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Bereits vor 35 Jahren war die erste Auflage dieser Freiburger Habilitationsschrift vergriffen. Obwohl sie einen erheblichen Beitrag zur Entstehung eines Öffentlichkeits- und Gemeinwohlverständnisses auf der Basis einer demokratischen Verfassungstheorie geleistet hat, kam eine Neuauflage nicht in das Blickfeld des Autors, weil er sich primär auf einen kulturwissenschaftlich-rechtsvergleichenden Ansatz seiner Verfassungstheorie konzentrierte. Seit kurzem ist nun in der Literatur von einer "Renaissance" des Gemeinwohlbegriffs die Rede; deshalb sah sich der Autor veranlasst, das kontinuierliche Ringen um das "öffentliche Interesse" der letzten Jahrzehnte darzustellen und anhand der Rezensions- und Rezeptionsgeschichte des Themas in einem Nachtrag 2006 bewusst zu machen, dass das Problem "öffentliches Interesse" als solches im Verfassungsstaat der heutigen Entwicklungsstufe aktuell bleibt.
Dies zeigt sich nicht nur an der vom BVerfG selbst in vielen Jahrzehnten geleisteten punktuellen "Fortschreibung" der vom Verfasser seit 1970 so genannten "Gemeinwohljudikatur". Es zeigt sich auch in der wissenschaftlichen Literatur, die da und dort die Systematisierungsvorschläge des Autors offen oder versteckt aufgegriffen hat und sich in der Theorie auch mitunter auf die vom Verfasser immer wieder unternommene klassische Zusammensicht von "res publica", "Republik", "salus publica", "öffentlicher Freiheit" und " Öffentlichkeit" besinnt.weiterlesen
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