Fußgängerüberweg einrichten
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Um einen Fußgängerüberweg - umgangssprachlich auch Zebrastreifen genannt - zu beantragen, reicht es aus, wenn ich der Behörde mitteile, dass es an der besagten Stelle zu gefährlichen Situationen kommt, richtig? Ein guter Anfang, aber bevor ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann, muss die Straßenverkehrsbehörde eine gründliche Prüfung durchführen. Was genau sind die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Fußgängerüberweges?
Fußgängerüberwege sind nur innerorts auf beleuchteten Straßen mit maximal einem Fahrstreifen je Fahrtrichtung bei mindestens 50 querenden Fußgängern pro Werktagsstunde, mindestens 200 Kraftfahrzeugen in der gleichen Stunde und einer maximalen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h erlaubt. Auf beiden Seiten des Fußgängerüberweges müssen Gehwege vorhanden sein. Bei Tempo 30 (50) muss der Fußgängerüberweg auf 50 m (100 m); der Wartebereich des Fußgängerüberwegs auf 30 m (50 m) erkennbar sein.weiterlesen
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