Das Gefahrgutrecht in Europa ändert sich turnusmäßig alle 2 Jahre. Das ADR 2025 bringt wieder viele Neuerungen. Die neuen ADR-Vorschriften gelten ab dem 01.01.2025 und sind verpflichtend ab dem 01.07.2025 anzuwenden.
Der aktuelle "Gefahrgut-Fahrer unterwegs 2025" bietet nicht nur umfassende Informationen zum Transport von Gefahrgütern, sondern auch Fahrverbote und länderspezifische Besonderheiten speziell für den Gefahrgutbereich.
Steigern Sie die Sicherheit und Effizienz Ihrer Transporte, erfüllen Sie die ADR-Vorschriften mühelos und erleichtern Sie sich als Fahrer Ihre Arbeit.
Besonders praktisch: Das Jahrbuch enthält zahlreiche Checklisten als Kopiervorlage / mit Codes zum Scannen sowie die QuickChecks "Tunnelbeschränkungen, Abfahrtkontrolle, Aufladen".
Neue Themen und Schwerpunkte für 2025:
ADR 2025: Alles, was für den Fahrer wichtig ist
Neues Kapitel: Was Sie beim Transport von Lithiumbatterien beachten müssen
Aktueller Beitrag: Unter Strom – Gefahrguttransporte mit dem E-Lkw
Wissen auffrischen mit den neuen Wissens-Check Fragen
Kalendarium mit Fahrverboten für das kommende Jahr und überarbeitete Länderinfos für Europa
Bewährt und auf aktuellem Stand:
Tipps zu Gefahrgutkontrollen und Hinweise zu typischen Mängeln
Fahrverbote und Länderinfos, nützliche Adressen
Notrufnummern und Pannendienste für Gefahrgut
QuickCheck Tunnelbeschränkungen
Zweisprachiger Wortlos-Guide mit Bebilderung
Zugangscode zur Gefahr/gut-App: Stoff- und Notfallinformationen, inklusive 1000-Punkte-Rechner
Inklusive folgender digitaler Checklisten als Kopiervorlage / mit Codes zum Scannen
Aufladen
Transport von Freimengen
Ladungssicherung
Abfahrtkontrolle (Fahrzeug, Papiere, Ausrüstung)
Nach einem Überfall/Diebstahl
Abfall und Gefahrgut
Handwerkerregelung
Fahrerpflichten
Gefahrgut und Gefahrstoff
Abfahrtkontrolle Tankwagen
Container prüfen
Schüttguttransporte
Neu: Unfallbericht
Käufer des Bordbuches erhalten exklusiv einen Zugang zur GEFAHR/GUT App. Somit haben Sie alle Informationen aus der zentralen Tabelle A mit der Stoffliste des ADR immer zur Hand. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.gefahrgut-online.de/gefahrgut-app.
Mit dem beigefügten Kontrollblatt kann sich der Unternehmer die Gültigkeit der Fahrerlaubnis seiner Fahrer nach § 31 (2) StVZO bescheinigen lassen und wird in seiner Unterweisungspflicht unterstützt.weiterlesen