Durch Tätigkeiten mit Gefahrstoffen bei der Arbeit können das Leben sowie die physische und psychische Gesundheit der Beschäftigten gefährdet werden. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt umfassend Maßnahmen des Arbeitsschutzes für Beschäftigte bei diesen Tätigkeiten
und beinhaltet zudem Regelungen bzw. Verweise auf das EU-Recht zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung sowie zum Sicherheitsdatenblatt.
Betriebsräte und Personalräte haben weitreichende Beteiligungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten. Insbesondere bei der Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen und bei der Festlegung von Schutzmaßnahmen. Bei der Planung von Arbeitsplätzen, Arbeitsabläufen und der Arbeitsumgebung haben sie Unterrichtungs- und Beratungsrechte. Und sie haben die Pflicht die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften durch den Arbeitgeber zu überwachen. Für diese Aufgaben können sie Fachkräfte für Arbeitssicherheit, Betriebsärzte und Sachverständige hinzuziehen. Nach der Neustrukturierung der GefStoffV im Jahr 2010 erfolgten 2015 und 2016 weitere Anpassungen an das europäische Chemikalienrecht (EU-CLP- und EU-REACH-Verordnung) sowie die weitgehende Integration des Explosionsschutzes in die GefStoffV.
Dies und insbesondere die Änderungen des technischen Regelwerks sind in die 2. Auflage der Kommentierung eingearbeitet.
Der Basiskommentar erläutert klar und verständlich die einzelnen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung und bietet Orientierung bei der konkreten betrieblichen Umsetzung. Ausführlich dargestellt sind die Mitwirkungs- und Mitbestimmungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung.
Aus dem Inhalt:
• Grundlagen des Gefahrstoffrechts
• Gefahrstoffinformation
• Gefährdungsbeurteilung und Grundpflichten
• Schutzmaßnahmen
• Verbote und Beschränkungen
Autor:
Dr. Ralf Pieper, Professor und Leiter des Fachgebiets Sicherheitstechnik/ Sicherheits- und Qualitätsrecht der Fakultät für Maschinenbau und Sicherheitstechnik der Bergischen Universität Wuppertalweiterlesen