Geldwäsche-Compliance in der Steuerkanzlei
Produktform: Medienkombination
Die Umsetzung der 5. EU-Geldwäscherichtlinie hat weitere Verschärfungen des GwG mit sich gebracht. So wurde der Kreis der nach dem Gesetz Verpflichteten erweitert auf Lohnsteuerhilfevereine, die berufsständischen Kammern stehen als Aufsichtsbehörden besonders in der Pflicht und müssen jährlich dem BMF und der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen berichten.
Angehörige der beratenden Berufe sehen sich vor die Aufgabe gestellt, Risiken bereits im Vorfeld einer Mandatsübernahme zu erkennen und zu minimieren. Mit dem neuen Titel von Horvat/Thole-Groll wird Beratern eine Hilfe an die Hand gegeben, die Antworten gibt, z. B. auf die Fragen: Welche Maßnahmen sind bereits vor einer Mandatsübernahme zu ergreifen? Wie kann eine Risikoanalyse aussehen, und wie gehe ich mit einem Verdacht der Geldwäsche um? Und besonders drängend für die Berufsträger ist nicht zuletzt die Frage, wie sie sich selbst gegen Vorwürfe eines Verstoßes gegen die neuen Bußgeldtatbestände in Ausübung ihrer Tätigkeit schützen können.weiterlesen
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