Die nach Deutschland jährlich illegal eingeschleusten Vermögenswerte werden schon seit Jahren auf dreistellige Milliardenbeträge geschätzt. Dem versucht der Gesetzgeber mit regelmäßigen Verschärfungen des Geldwäschegesetzes (GwG) entgegenzuwirken. Das GwG benennt den Kreis der Verpflichteten sowie die von ihnen einzuhaltenden Pflichten und fixiert sowohl Bußgeldtatbestände als auch den Bußgeldrahmen.weiterlesen