Geldwäsche: So vermeiden Händler Konflikte
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Zum 1. Januar 2020 trat das Geldwäschegesetz (GwG) in einer überarbeiteten Version in Kraft. Seitdem treffen Fachhändler (im GwG werden sie „Güterhändler“ genannt) verschärfte Pflichten zur Kontrolle und Identifizierung von Kunden. Je nach Beschaffenheit der Waren, die sie vertreiben, und des Umfangs an Bargeld, das sie annehmen, sind sie außerdem verpflichtet, ein Risikomanagement aufzustellen; ggf. müssen sie zudem einen Geldwäschebeauftragten bestellen. Die zuständigen Aufsichtsbehörden gehen verstärkt mit Bußgeldern gegen Verstöße vor. Dabei kann es auch zur namentlichen Bekanntmachung von Sanktionsadressaten kommen (sogenannter Internet-Pranger). Die verschärfte Verfolgungspraxis der Behörden und die jüngsten Änderungen im Bereich der Sanktionierung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, aber auch im Bereich staatlicher oder staatlich induzierter Kriminalität (Stichwort 'Sanktionslisten'), haben uns veranlasst, den 2020 in erster Auflage erschienenen Ratgeber neu aufzulegen.
Aus dem Inhalt des Ratgebers:
Anzeichen und Indikatoren für Geldwäsche
Welche Pflichten müssen Güterhändler erfüllen?
Wie funktioniert die Risikoanalyse?
Wer muss einen Geldwäschebeauftragten benennen?
Vorgehensweise bei konkretem Geldwäsche-Verdacht
Wie wird der wirtschaftlich Berechtigte ermittelt?
Wichtige Sonderregeln bei politisch exponierte Personen
Welche jeweiligen Landesbehörden überwachen die Güterhändler?
Schaubild 'Vorgehensweise bei Bezahlung mit hohen Bargeldbeträgen'
Stand: März 2022weiterlesen
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