Das Geldwäschegesetz ist Ausgangspunkt jeder präventiven Tätigkeit zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung. Die Beachtung des GwG gehört ebenso wie eine risikoorientierten Präventionsarbeit zu einem geordneten Risikomanagement; umgekehrt kann eine Missachtung zu aufsichtlichen Sanktionen und Reputationsverlust führen. Seine Vorschriften betreffen nicht nur den Finanzsektor, sondern auch viele andere Branchen.
Regelungen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sind auch in weiteren deutschen Gesetzen enthalten. Neben dem Straftatbestand des § 261 StGB finden sich Vorgaben in Abgabenordnung (AO), Kreditwesengesetz (KWG) sowie im Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Zudem gilt für bestimmte Verpflichtete die Geldtransferverordnung.