Geltungsverlust oder Unanwendbarkeit von Plänen aufgrund von Funktionslosigkeit
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Die Funktionslosigkeit von Bebauungsplänen stellt ein
etabliertes rechtsdogmatisches Institut des Planungsrechts
dar, dem es nicht an hinreichender Aufmerksamkeit durch
Gerichte und Rechtswissenschaft mangelt. Demzufolge soll
ein Plan von selbst außer Kraft treten, wenn sich die ihm
zugrunde liegenden Verhältnisse so massiv verändert haben,
dass seine Verwirklichung auf unabsehbare Zeit offenkundig
ausgeschlossen ist. Verliert ein Plan auf diese Weise seine
Umsetzbarkeit und somit seine Daseinsberechtigung, darf
man zwar seine Schutzbedürftigkeit in Zweifel ziehen,
aufgeworfen wird hier jedoch die bislang wenig erörterte
Frage, ob der Plan unter Beachtung verfassungsrechtlicher
Prinzipien tatsächlich ipso iure seinen Geltungsanspruch
verlieren und damit einhergehend außer Kraft treten kann.
Die Forschungsarbeit setzt sich im Rahmen dieser Diskussion
mit den grundsätzlichen Themen der Rechtsnatur von
Plänen, dem allgemeinen Fehlerfolgenregime sowie dem
System der Normaufhebung auseinander, um das Rechtsinstitut
der Funktionslosigkeit unter Würdigung der Stimmen
aus Rechtsprechung und Literatur neu zu bewerten und in
die entwickelte Fehlerfolgensystematik einzuordnen.weiterlesen
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