Georg Frentzel
PG und Angehöriger der SS-Einsatzgruppe B in der UdSSR - Genosse und Mitglied der Gesellschaft für Deutsch-Sowjetische Frendschaft
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Der Fall „Frentzel“ war zunächst nur ein „Beifang“ des Ministeriums für Staatssicherheit der DDR. Oder, in der Sprache des MfS: Frentzel war „bei der Bearbeitung des Ermittlungsverfahrens gegen Zimmermann, Rudolf angefallen“.
Es gab ja bisher keinen Grund, Frentzel gegenüber argwöhnisch zu sein. Wer hätte ahnen können, daß sich hinter dem gefeierten Kumpel der SDAG „Wismut“ - geradezu Inbegriff für einen Angehörigen der Arbeiter-Klasse (der, wie es hieß, „führenden“ in der DDR), zudem Mitglied der SED (der „führenden“ Partei und Delegierter ihres VI. Parteitages im Januar 1963, ein Kriegsverbrecher verbirgt? Man wußte zwar, daß Georg Frentzel im Aufnahmeantrag für die Partei seine frühere Mitgliedschaft in der NSDAP eingestanden hatte, hatte seine Ausrede trotzdem akzeptiert und nicht weiter nachgefragt. Es dauerte lange, bis sich ein Verdacht herausbilden und schließlich zu einem Untersuchungsauftrag verdichten konnte. Vermutlich hätten sich selbst gegenüber Zimmermann, ebenfalls verdienstvoller Wismut-Kumpel sowie Protegé seiner russischen Vorgesetzten, und ebenfalls Mitglied der SED, keine Verdachtsmomente ergeben, wenn die Staatsanwaltschaft beim Landgericht Freiburg nicht gegen den Leiter des ehemaligen Gestapo-Außenpostens Mielec in Polen, Walter Thormeyer und andere, darunter gegen den dortigen Dolmetscher Rudi Zimmermann ermittelt und Rechtshilfe bei der (Ostberliner) Zentralstelle für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Verbrechen sowie die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens beantragt hätte. Und die Staatsanwaltschaft Freiburg wiederum wurde in der Sache ebenfalls nicht von sich aus tätig, sondern erst, nachdem die die Untersuchungsstelle für NS-Gewaltverbrechen beim Landesstab der Polizei Israel/Tel Aviv 1963 Untersuchungen zu den Gewaltverbrechen im Kreis Mielec eingeleitet und die Behörden der BRD um Rechtshilfe gebeten hatte.weiterlesen
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