Gesammelte Schriften.
Zweiter Band: Verfassungsrecht – Völkerrecht. Erster Teilband. Hrsg. von Dorothea Mayer-Maly / Herbert Schambeck / Wolf-Dietrich Grussmann.
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Mit den Schriften zum Verfassungs- und Völkerrecht wird das 1973 initiierte Publikationsprojekt der "Gesammelten Schriften Adolf Julius Merkls" weitergeführt. Wie kaum ein anderer Jurist konnte Merkl die Verfassungsentwicklung Österreichs seit Beginn des Ersten Weltkrieges aus nächster Nähe miterleben und mit gestalten. Noch als Staatsbeamter der Monarchie wechselte er 1918 in das Büro des ersten republikanischen Kanzlers Dr. Karl Renner. In der deutschösterreichischen Staatskanzlei hatte er gemeinsam mit Hans Kelsen wesentlichen Anteil am Zustandekommen der Bundesverfassung von 1920. Bei der Errichtung des autoritären Ständestaates 1934 galt Merkl als einer der heftigsten Kritiker des Regimes. In der - auf der Grundlage der Verfassung von 1920 wieder errichteten - "2. Republik" bildete er als Doyen des Verfassungs- und Verwaltungsrechts eine ganze Generation von Juristen aus und begleitete die Verfassungsentwicklung literarisch bis hin zur Aufnahme der Europäischen Menschenrechtskonvention in die österreichische Verfassung.
Der nun vorliegende erste Teilband des Zweiten Bandes spannt den Bogen von der ausklingenden konstitutionellen Monarchie "Altösterreichs" über die - im juristischen Sinne revolutionär - begründete Republik Deutschösterreich zur sogenannten "1. Republik" und endet etwa zum Zeitpunkt der Verfassungsnovelle des Jahres 1929. Behandelt werden alle staatsrechtlich relevanten Fragestellungen dieser Zeit. Die herausragenden Themen sind dabei Fragen der Notverordnungspraxis der Monarchie, die Staatsorganisation der Republik und des Bundesstaates, aber auch Fragen der Völkerbundkontrolle im Rahmen des Sanierungsplanes der "Genfer Protokolle", die Anschlußfrage und der "Verfassungskampf" gegen den sich abzeichnenden autoritären Wandel in der Zwischenkriegszeit.
Merkls Schriften zum österreichischen Verfassungsrecht dokumentieren dessen Entwicklung mit unglaublicher Präzision und können - wie etwa in der Frage der Verfassungsgerichtsbarkeit - als authentische historische Quelle viel zu seinem besseren Verständnis beitragen. Sie kombinieren unnachahmlich "bekennendes" Engagement mit einer besonderen Schärfe des kritischen Geistes. Dabei offenbaren sie Merkl als einen ebenso glühenden wie unbeugsamen Verfechter von Rechtsstaat und Demokratie.weiterlesen
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