Mit dem KostRÄG 2021, dem WEMoG und dem SansInsFoG werden die Kostengesetze umfassend geändert:
- RVG – lineare Gebührenerhöhung, Anhebung Regelverfahrenswert in Kindschaftssachen und der PKH-/VKH-Kappungsgrenze, Anpassung Terminsgebühren in Strafsachen, der Pauschalen, Deckelung der Anrechnung mehrfach angefallener Gebühren, Regelungserweiterung zu Einigungsgebühr und Terminsgebühr
- GKG, FamGKG – lineare Gebührenerhöhung
- GNotKG – Anhebung u. a. der Wertgebühren nach Tabelle A
- JVEG – Anpassung an Vergütungen, die von Sachverständigen, Sprachmittlern, medizinischen und psychologischen Sachverständigen auf dem freien Markt erzielt werden.
- Weitere Änderungen – Streitwertbegrenzung im Mietminderungsprozess, Überarbeitung der Gerichtsvollziehergebühren bei Räumung, Gerichtsgebühr für Erteilung einer Bescheinigung über Annahme des Testamentsvollstreckeramtes
Auf dem neusten Stand sind Abrechnungs- und Erstattungsfragen in vielfältigen Verfahrenskonstellationen und Berechnungsbeispiele in die Kommentierung eingearbeitet.
Die Schwerpunkte liegen
- bei den Gerichtskostengesetzen auf den abrechnungstypischen Themen Fälligkeit, Abhängigmachung, Kostenschuldner, Kostenansatz und Rechtsbehelfe
- bei der Anwaltsvergütung und den Notarkosten auf dem Entstehen der Gebühr und ihrem Abgeltungsbereich, den Anrechnungsfragen und der Wertbestimmung.
Die besonderen Praxisvorteile
- Präzise und verlässliche Erläuterungen mit klaren Aussagen zur kommentierten Vorschrift
- Konsequente Verknüpfung von Kostenrecht und Verfahrensrecht
- Viele A–Z-Auflistungen, v. a. zur Wertermittlung