Geschichte und System des deutschen Kostenerstattungsrechts
Zugleich ein Beitrag zur Konkurrenz prozessualer und materiell-rechtlicher Kostenerstattungsansprüche
Produktform: Buch
Der Grundsatz, dass die unterliegende Partei ihrem Gegner die Kosten
der gerichtlichen Auseinandersetzung zu erstatten hat, ist nicht nur in
einer bemerkenswerten Vielzahl der Rechtsordnungen weltweit, sondern
auch im Rechtsgefühl der nicht juristisch gebildeten Bevölkerung wie
kaum ein anderer verankert. Die globale Verbreitung über alle kulturellen
Grenzen hinweg und ihr breites Anerkenntnis in der Bevölkerung
legen Zeugnis davon ab, dass in dieser Regel eine allgemeingültige
Gerechtigkeitserwägung zum Ausdruck kommt, die noch immer einer
überzeugenden Beschreibung harrt.
Die vorliegende Arbeit nähert sich der Beschreibung dieser bestimmenden
Gerechtigkeitserwägung für das deutsche Zivilprozessrecht im
ersten Teil aus einer rechtshistorischen Perspektive und entwickelt
aus den Ergebnissen ein einheitliches System des deutschen Kostenerstattungsrechts.
Dabei bleiben die Betrachtungen nicht auf die in
§ 91 Abs. 1 S. 1 ZPO niedergelegte Erstattungspflicht der unterliegenden
Partei beschränkt, sondern machen sie zum Ausgangspunkt der
Beschreibung eines teleologischen Geflechts aus Grundregel, Ausnahmen
und Rückausnahmen unter Berücksichtigung verschiedener
Prozesssituationen wie Erledigung, Anerkenntnis, Klageänderung und
-rücknahme etc.
Neben verschiedenen Streitfragen und Inkonsistenzen, die das Kostenerstattungsrechts
teils seit über hundert Jahren durchziehen, wird auf der
Grundlage des so entwickelten Systems das Verhältnis des prozessualen
Kostenerstattungsrechts der ZPO zu denjenigen Normen des materiellen
Zivilrechts, die gleichfalls die Erstattung von Kosten der Rechtsverfolgung
zum Gegenstand haben, einer eingehenden Revision unterzogen.weiterlesen