Gesetz über elektronische Wertpapiere
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Zum Werk
Das Gesetz über elektronische Wertpapiere - eWpG markiert eine Zäsur im Kapitalmarktrecht und ist ein zentrales Regelwerk für die Digitalisierung der Finanzwelt. Das Werk bietet eine Kombination aus einer Kommentierung des eWpG (1. Teil), einer konzisen handbuchartigen Darstellung von Anleihestrukturen, Anleihebedingungen, Emissionsverfahren und Aufsichtsrecht (2. Teil), einem instruktiven Abschnitt zu führenden ausländischen Rechtsordnungen (Luxemburg, UK und USA) (3. Teil) sowie Vertragsmuster aus dem Bereich der elektronischen Wertpapiere mit Erläuterungen (4. Teil).
Der Kommentar richtet sich an Praktikerinnen und Praktiker, die Lösungen zu Fragen des Rechts der elektronischen Wertpapiere suchen, insbesondere hinsichtlich der Vorbereitung bzw. Durchführung von Verfahren bei der BaFin.
Der Leserschaft wird dabei nicht nur eine Kommentierung des eWpG geboten, für die Praktikerin und den Praktiker besonders wertvoll ist die Kombination aus Kommentierung und einer handbuchartigen Darstellung im Fließtext zu den als elektronische Wertpapiere in Betracht kommenden verschiedenartigen Schuldverschreibungen, ihrer spezifischen Bedingungen, des Emissionsverfahrens, ihrer praktischen Behandlung sowie schließlich aufsichtsrechtlicher Aspekte des eWPG. Der Abschnitt mit Musterformularen, die den neuartigen Anforderungen an elektronische Wertpapiere Rechnung tragen, rundet das innovative Konzept des Bandes ab.
Vorteile auf einen Blickhandliches Formatvereint die Sichtweisen von Aufsicht, Wissenschaft und Anwaltspraxisberücksichtigt bereits die europäischen Vorgaben der EU/MiCARausführlicher internationaler rechtsvergleichender Teil
Zielgruppe
Für Anwaltschaft mit Beratungsschwerpunkten in den Bereichen Kapitalmarktrecht, Recht der Unternehmensfinanzierung, Kapitalgesellschaftsrecht; Banken und Finanzdienstleister; kapitalmarktorientierte Unternehmen; FinTechs und Startups; Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit entsprechendem Schwerpunkt; Richterschaft; Aufsichtsbehörden; Ministerien.weiterlesen
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