Gesetz über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz)
mit Ergänzungen zum Bayerischen Versammlungsgesetz
Produktform: Buch
Mit der Föderalismusreform 2006 wurde die Materie des Versammlungsrechts zum Landesrecht. Nachdem bisher nur einzelne Landesversammlungsgesetze erlassen wurden war es nicht leicht, einen Kommentar zu konzipieren, der bundesweit nutzbar und zukunftsfähig ist. Aus diesem Grund kommentieren die Autoren in einem ersten Teil des Werkes die Vorschriften des Bundes-Versammlungsgesetzes (VersG). Die meisten der dort verankerten Grundsätze werden sich auch in jedem künftigen Versammlungsgesetz finden. Besonderen Wert haben die Verfasser auf eine umfangreiche Erläuterung des Umgangs mit rechtsradikalen Versammlungen gelegt. Die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung seit dem Jahr 2000 ist lückenlos dokumentiert.
In einem neuen Teil 2 ist das Bayerische Versammlungsgesetz vom 1. Oktober 2008 vollständig abgedruckt. Mit Ausnahme des Art. 15, der dem § 15 VersG entspricht, verzichten die Verfasser auf eine Kommentierung, da dieses Gesetz nach der einstweiligen Anordnung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Februar 2009 keinen Bestand haben wird. Das daraufhin eingebrachte bayerische Änderungsgesetz 2009 wurde mitsamt amtlicher Begründung ebenso aufgenommen, da sich hieraus entnehmen lässt, wie die künftigen Landesregelungen aussehen können. Ferner finden sich im Anhang des Kommentars die Gesetzestexte der neuen Landesversammlungsgesetze von Sachsen und Sachsen-Anhalt inklusive der dazugehörigen Verordnungstexte.
Neben dieser grundlegenden inhaltlichen Überarbeitung wurde die 7. Auflage des eingeführten Werkes durch Eingliederung in die Reihe 'Polizeirecht kommentiert' völlig neu gestaltet. Das auf DIN A5 vergrößerte Format verbessert die Lesbarkeit. Die bekannt hochwertige Ausstattung bleibt erhalten.
Der Kommentar ist speziell für die Erfordernisse der täglichen Arbeit von Polizei- und Ordnungsbehörden konzipiert und berücksichtigt in gewohnter Weise wissenschaftliche Erkenntnisse und praktische Erfahrungen. Das Werk eignet sich außerdem für die Ausbildung an den Hochschulen der Polizei und bietet darüber hinaus auch Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten wertvolle Hinweise und Orientierungshilfen.
Für den im März 2005 verstorbenen Begründer des Werkes, Herrn Rechtsanwalt Sieghart Ott, tritt ab dieser Auflage Herr Rechtsanwalt Hubert Heinhold als neuer Autor ein.
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