Rechtsschutz in entwicklungsgeschichtlicher Perspektive
Produktform: Buch
Gewalt stellt die massivste Form der Unterdrückung von Frauen dar. Da der Herrschaftsanspruch des Mannes über „seine“ Frau bis in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts aber weder kulturell noch sozial oder rechtlich als problematisch angesehen wurde, gab es dazu lange Zeit weder Zahlen noch Fakten oder ausreichende Schutzmaßnahmen.
Erst zu Beginn der 1990er Jahre brachten einige wegweisende Studien Licht ins Dunkel der Problematik und das enorme Ausmaß an alltäglicher Gewalt, das sie zutage förderten, untermauerte die langjährige Forderung der Frauenhausmitarbeiterinnen nach einer Verbesserung des Gewaltschutzes im häuslichen Bereich.
Nach umfangreichen Vorarbeiten trat am 01.05.1997 das „Bundesgesetz zum Schutz vor Gewalt in der Familie“ in Kraft. Obwohl es geschlechtsneutral formuliert ist, stellt es in erster Linie auf jene Fälle ab, in denen Ehefrauen und Lebensgefährtinnen durch ihre Ehemänner und Lebensgefährten körperliche und psychische Gewalt angetan wird.
Inwieweit die rechtlichen Regelungen, die bereits vor Einführung des Gewaltschutzgesetzes bestanden haben, Frauen – insbesondere Lebensgefährtinnen – vor Partnergewalt schützen konnten und inwieweit die neu geschaffenen Instrumente der mittlerweile zwei Gewaltschutzgesetze dies vermögen, ist Gegenstand der Untersuchungen des vorliegenden Bandes. Untersucht wird dabei auch, wie die jeweils vorhandenen Regelungen durch die Gerichte und die Organe der Verwaltungsbehörden gehandhabt wurden und werden.
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