Am 23. Februar 1943 wurden in München Sophie Scholl, Hans Scholl und Christoph Probst, Studierende der Ludwig-Maximilians-Universität, mit dem Fallbeil hingerichtet. Erst wenige Stunden davor war ihnen vom Volksgerichtshof unter Leitung Roland Freislers der Prozess gemacht worden. Ihr Delikt: Sie waren beim Auslegen von Flugblättern, in denen die Leser aufgefordert wurden, dem Regime Hitlers die Gefolgschaft zu entziehen und der Propaganda vom Endsieg nicht mehr zu glauben, ertappt worden.
Durch die Ermittlungen kam man weiteren Personen auf die Spur: den Studenten Alexander Schmorell und Willi Graf sowie dem Philosophieprofessor Kurt Huber. Sie mussten den Vorwurf des Aufrufs zur Sabotage der Rüstung und zum Sturz der nationalsozialistischen Lebensform, der Propagierung defaitistischer Gedanken, der Beschimpfung des Führers und der Wehrkraftzersetzung (so das Urteil) wenige Monate später ebenfalls mit der Todesstrafe bezahlen.weiterlesen