Gleichbehandlung und die UN-Behindertenrechtskonvention in der sozialrechtlichen Praxis
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Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) erstreckt sich auf alle Rechtsgebiete. Ihr umfassender Anspruch, bürgerliche Freiheitsrechte mit wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Grundrechten zu verbinden und dabei der Gleichbehandlung besondere Bedeutung beizumessen, eröffnet auch im Sozialrecht eine neue, menschenrechtliche Perspektive. Die Handreichung zeigt, wie die UN-BRK in der anwaltlichen Praxis im Sozialrecht Anwendung finden kann.weiterlesen
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