Die BBE-Untersuchung - in Zusammenarbeit mit dem Steuerberater-Verband und dem Handelsblatt - liefert aktuelle Vergleichswerte für:
- GmbHs, um sich davor zu schützen, dass Steuerprüfer verdeckte Gewinnausschüttungen unterstellen und somit hohe Steuernachforderungen drohen
- GmbH-Geschäftsführer, um Gehalt und Zusatzleistungen erstmalig festzusetzen oder Spielräume für Gehaltserhöhungen auszuloten
- Steuerberater, um GmbH-Mandanten in Vergütungsfragen haftungssicher zu beraten
- als Basis für Finanzgerichte, u.a. Bundesfinanzhof (Urteil vom 12. März 2020); Finanzgericht Sachsen (Urteil vom 14. November 2013); Finanzgericht Münster (Urteil vom 11. Dezember 2012); Finanzgericht des Saarlandes (Urteil vom 26. Januar 2011); Finanzgericht Sachsen (Urteil vom 14. April 2010)
Datenbasis: Für die BBE-Studie wurden Gehälterdaten von 3.015 GmbH-Geschäftsführern ausgewertet. Die Zahlen werden von Finanzgerichten als Referenz herangezogen zur Beurteilung der Angemessenheit von Geschäftsführer-Gehältern und -Zusatzleistungen.
Der Bundesfinanzhof bestätigt in einem aktuellen Urteil, dass BBE- Studien dafür beste Voraussetzungen bieten. Die obersten Finanzrichter begründen das ausdrücklich mit der umfassenderen Berücksichtigung der einzelnen Vergütungskomponenten (Az. V R 5/17).
Aus dem Inhalt
Jahresgesamtbezüge differenziert nach Wirtschaftszweigen, Branchen, Umsatzrenditen, Unternehmensgrößen (Umsatz bzw. Mitarbeiterzahl), Geschäftsführerstatus, Beteiligungsgrad, Wochenarbeitszeit, Dauer der Geschäftsführertätigkeit, Geschlecht
Zusatzleistungen wie Tantiemen, Pensionszusagen, sonstige Versorgungs- und Sparleistungen, Dienstwagen
Rechtsprechungsübersicht mit Finanzgerichtsurteilen zur Angemessenheit von GmbH-Geschäftsführervergütungen
CD-ROM* mit Auswertungsprogramm für detaillierte Ergebnisse nach individuellen Abfragekriterien
*Systemanforderungen: macOS, Windows oder Linux mit Oracle Java 8 JDK
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