Grenzen normativer Tatherrschaft bei mittelbarer Täterschaft
Dargelegt am Fall des Amtsträgers, der vorsätzlich eine gegen Umweltverwaltungsrecht verstoßene Genehmigung erteilt
Produktform: Buch
Im materiellen Strafrecht ist ein Trend zunehmender Normativierung strafrechtlicher
Konzeptionen zu beobachten. Zahlreiche probleme werden mit
Hinweis auf eine normative Betrachtungsweise zu lösen versucht. Auch im
Bereich mittelbarer Täterschaft ist die Normativität auf dem Vormarsch. Der
für die Bestimmung der Täterschaft zentrale Begriff der Tatherrschaft wird in
bestimmten Fällen nicht mehr auch nur ansatzweise von einer empirisch
feststellbaren, tatsächlichen Herrschaft über den tatbestandlichen Geschehensablauf
abhängig gemacht.
Stattdessen wird eine Verrechtlichung des Begriffs in der Form vorgenommen,
daß einer Person, die am tatbestandlichen Geschehen in irgendeiner
Weise beteiligt ist, mittels einer normativen Betrachtungsweise die Tatherrschaft
wertend zugeschrieben wird, ohne daß dabei faktische Herrschaftkriterien
noch eine Rolle spielen. Der Blickwinkel bei der Bestimmung der Tatherrschaft
ist damit von einem faktisch-ontologischen in einen rein normativen
umgeschlagen.weiterlesen