Grenzüberschreitendes Kreditgeschäft durch Bankbetriebsstätten
Risikoorientierte Gewinnabgrenzung nach Art. 7 OECD-MA 2010
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Grenzüberschreitend
tätige Banken betreiben das Auslandskreditgeschäft vornehmlich durch rechtlich
unselbständige Filialen. Auf Ebene des Steuerrechts sind die Erfolgsbeiträge
der einzelnen Unternehmensteile zu separieren und zwischen den tangierten Fiskalhoheiten
abzugrenzen. Art.
7 Abs. 2 OECD-MA 2010 fingiert die Betriebsstätte zu diesem Zwecke
als selbständiges und unabhängiges Unternehmen und erkennt die durch die
Betriebsstätte übernommenen Risiken als Abgrenzungskriterium. Dieser Vorstoß
hat weitreichende Folgen für die Gewinnabgrenzung bei Bankbetriebsstätten. Bankgeschäft
ist Risikogeschäft. Kapitalmarktorientierte Instrumente des Risikotransfers
machen Risiken zur „Handelsware“ multinationaler Banken. Die bankbetriebliche
Realität steht in Kontrast zu den OECD-Empfehlungen.weiterlesen
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