Jetzt neu: erstmalig als Chat-Book mit KI-basierter Online-Anwendung
FRAG DEN GRÜNEBERG. Nutzen Sie die Chancen KI-basierten Arbeitens:
- Erstmals steht Ihnen der komplette Inhalt des Grüneberg mit einer Online-Volltext-Suche zur Verfügung: Suchen Sie mittels Stichwörtern nach Fundstellen oder direkt nach Randnummern.
- Stellen Sie dem Grüneberg Fragen und führen Sie Dialoge mit ihm:
Interagieren Sie mit den originalen Inhalten der 84. Auflage des Grüneberg und Sie erhalten KI-generierte Antworten auf Basis der 84. Auflage 2025. - Sie können über rund 250.000 Verlinkungen auf zitierte Fundstellen online zugreifen: FRAG DEN GRÜNEBERG liefert Ihnen Aufsätze, Gerichtsurteile und Gesetzestexte aus beck-online.DIE DATENBANK – ohne dass Sie ein beck-online-Produkt abonniert haben müssen.
- Erhalten Sie Kommentierungen online: in der bekannten „Grüneberg-Telegrammsprache“ und zusätzlich in einer durch KI übersetzten Langfassung, die Sie per Copy and Paste einfach in eigene Schriftsätze übernehmen können.
- Sparen Sie sich viel Zeit und Arbeit: Lassen Sie sich Entwürfe juristischer E-Mails, Schriftsätze oder Vertragsklauseln mit der Grüneberg-KI erstellen.
Ihre Vorteile:
- Sie erhalten neben dem gedruckten Grüneberg mit der im Bundle enthaltenen
Grüneberg-Karte 2025 sofort Zugang zu FRAG DEN GRÜNEBERG - Sie können auf verlinkte Dokumente aus beck-online.DIE DATENBANK zugreifen, ohne beck-online-Kunde oder -Kundin zu sein
- Es entsteht für Sie kein Abonnement. Sie müssen die Online-Anwendung nicht kündigen.
Sie ist an die 84. Auflage des Grüneberg gebunden und endet automatisch mit Ablauf des 31.01.2026.
Der Grüneberg, BGB, jetzt in aktueller Neuauflage 2025 mit Rechtsstand 15. Oktober 2024 und vielen wichtigen Änderungen:
- Änderungen im Namensrecht durch das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
- Absenkung von Schriftformerfordernissen im BGB zur Förderung digitalen Wandels (4. BürokratieentlastungsG)
- Änderungen im AGB-Recht bei Verträgen zwischen Unternehmen im Finanzmarktbereich (ZukunftsfinanzierungsG, neuer § 310 Abs. 1a BGB)
- Änderungen im Darlehensrecht (KreditzweitmarktförderungsG, neuer § 493 Absatz 7 BGB, geänderter § 504 Abs. 2 Satz 1 BGB)
- Reformvorhaben im Familienrecht: Kindschaftsrecht, Abstammungsrecht, Einführung der Verantwortungsgemeinschaft – Kommentierung aller Änderungen je nach Fortschritt der Gesetzgebung
- Änderungen in BGB und WEG durch das G zur Zulassung virtueller Wohnungseigentümerversammlungen, zur Erleichterung des Einsatzes von Steckersolargeräten und zur Übertragbarkeit beschränkter persönlicher Dienstbarkeiten für Erneuerbare Energien-Anlagen