Grunderwerbsteuergesetz vom 12. September 1919 (RGBl. S. 1617) in der Fassung des Gesetzes vom 11. März 1927 (RGBl. I. S. 72)
Nebst Einleitung, Sachregister und Ausführgsbestimmungen und der einschlägigen Vorschriften des Finanzausgleichs-Steuermilderungsgesetzes und Steuerstrafrechts
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Frontmatter -- Aus dem Vorwort zur 1. Auflage -- Vorwort zur 2. Auflage -- Inhalt -- Verzeichnis des Schrifttums -- Verzeichnis der Abkürzungen -- Einleitung -- Grunderwerbsteuergesetz -- Erläuterungen -- Beim Uebergange des Eigentums an inländischen Grundstücken wird eine Grunderwerbsteuer erhoben. Dem Uebergange des Eigentums steht gleich der Erwerb von herrenlosen Grundstücken. -- Gesetz über den Finanzausgleich zwischen Reich, Ländern und Gemeinden -- Gesetz über Steuermilderungen zur Erleichterung der Wirtschaftslage -- Grunderwerbssteuerstrafrecht -- Anhang -- Ansführungsbestimmungen zum Grunderwerbsteuergesetz -- II. Allgemeine Verfügung vom 11. November 1919 zum Grunderwerbsteuergesetze vom 12. September 1919 (R6B1. S. 1617). -- Sachregisterweiterlesen
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