Grundgesetz und Volksentscheid
Gründe und Reichweite der Entscheidungen des Parlamentarischen Rats gegen Formen direkter Demokratie
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Der erste Förderungsantrag für die vorliegende Arbeit datiert vom 26. April 1988. Das Projekt wurde also vor dem Aufschwung des Themas "Direkte Demokratie" entwickelt, dessen Beginn man mit dem Kürzel ,,1989" bezeichnen kann. Wenn die abgeschlossene Untersuchung nun auch nach dem Ende der einschlägigen Konjunktur vorgelegt wird - die Ein führung von Volksbegehren und Volksentscheid auf Bundesebene hat in der Gemeinsamen Verfassungskommission am 11. Februar 1993 zwar eine einfache Mehrheit gefunden, aber die erforderliche Zweidrittelmehrheit verfehlt -, so geschieht dies in der Überzeugung, daß auch und gerade nach einer politischen Entscheidung das wissenschaftliche Argument sein eigenes Recht wiedergewinnt. Geforscht und geschrieben habe ich also wohl zumeist in einer Zeit, in der dieses Thema überraschend aktuell war; geplant hatte ich aber immer - und hoffe es eingelöst zu habe- eine Grundlagenarbeit. Die hier skizzierte Distanz gilt auch im Persönlichen. Meine politikwis senschaftliche Position ist aus Publikationen bekannt, auch aus meinen verfassungspolitischen Optionen habe ich kein Hehl gemacht. Gleichwohl habe ich hier versucht, einen Vorgang sine ira et studio aufzuhellen. Was den zeitgeschichtlichen Erklärungszusammenhang angeht, hatte ich zwar schon vor dieser Untersuchung eine Hypothese aufgestellt (in: Leviathan 1987), und gewiß habe ich gehofft, daß das jetzt abgeschlossene Projekt die damals geäußerte Vermutung bestätigen würde; aber ich habe es nicht darauf angelegt, eine gefaßte Meinung affirmativ zu belegen. Ohne das Risiko, daß man irrt, und die Courage, den erkannten Irrtum einzuräumen, würde eine solche Untersuchung der Fortschrittschance oder der wissen schaftlichen Würde ermangeln.weiterlesen
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