Haftungsfreizeichnungen zulasten Dritter
Im Zwischenbereich von Vertrag und Delikt
Produktform: Buch / Einband - fest (Hardcover)
Die Vereinbarung einer Haftungsfreizeichnung ermöglicht den Parteien eines Schuldverhältnisses, ihre wechselseitigen Ersatzpflichten im gesetzlich zulässigen Ausmaß bereits im Voraus einzuschränken. Fraglich ist, welche Auswirkungen sich daraus auf Ansprüche dritter Personen ergeben, die – ohne selbst Vertragspartei zu sein – in einem besonderen Naheverhältnis zur fremden Sonderrechtsbeziehung stehen. Im wissenschaftlichen Diskurs spielt zwar die Begründung des Drittschutzes eine entscheidende Rolle, die Auswirkungen privatautonomer Haftungsfreizeichnungen auf Ersatzansprüche Dritter werden jedoch nur selten tiefergehend behandelt. Zudem zeichnet sich die bisherige Literatur zur Frage des Drittschutzes durch eine auf einzelne Rechtsinstitute beschränkte Betrachtungsweise aus.
Die vorliegende Arbeit entwickelt ein einheitliches Konzept für den Bereich der Sorgfaltspflichten zum Schutz bereits bestehender Güter, anhand dessen die Begründung der Schutz- und Sorgfaltspflichten, die Bestimmung ihres personalen Schutzbereichs, sowie die Festlegung von Umfang und Reichweite zulässiger Haftungsfreizeichnungen unabhängig vom konkret betrachteten Rechtsinstitut beurteilt werden können. Ausgehend von den Schutz- und Sorgfaltspflichten in zweipersonalen Verhältnissen werden im Hauptteil der Arbeit die dogmatischen Grundlagen des Drittschutzes und die Möglichkeiten vertraglicher oder einseitiger Haftungsfreizeichnungen in diesem Bereich erörtert. Der Schlussteil der Arbeit untersucht die Auswirkungen der bisherigen Ergebnisse auf die Haftungslage im Kapitalgesellschaftsrecht, indem das gesellschaftsrechtliche Trennungsprinzip und die sich daraus ergebende Risikobeschränkung der Gesellschafter im Lichte zivilrechtlicher Haftungsfreizeichnungen betrachtet werden.weiterlesen
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