Die fünfte Auflage des in Praxis und Wissenschaft gleichermaßen anerkannten Standardwerkes
»Handbuch der Beweislast « erscheint erneut zeitgleich mit folgenden Bänden:
• Band 1: Grundlagenband
• Band 2: §§ 1-811 BGB
• Band 3: §§ 812-2385 BGB
Beweislastregeln spielen sowohl im außerprozessualen Bereich als auch während des Prozesses eine entscheidende
Rolle. Im Handbuch der Beweislast werden Fragen der Beweisführung und der Beweiswürdigung erörtert sowie
die verschiedenen Arten der Beweiserleichterungen dargestellt.
Zur Vorbereitung eines Prozesses und zur Beurteilung des Prozessrisikos ist die Kenntnis der Beweislastregeln
ebenso unerlässlich wie bei der Gestaltung von Individualverträgen und von Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Das Handbuch der Beweislast bietet in Band 1 eine systematische Darstellung aller beweislastrelevanten Aspekte
des Bürgerlichen Rechts und in Band 2 und 3 eine entsprechende Kommentierung der jeweiligen Vorschriften
des Bürgerlichen Gesetzbuchs im Hinblick auf die Verteilung der Beweislast, der Beweisführung und der Beweiswürdigung.
Selbstverständlich ist dabei der neueste Stand von Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur berücksichtigt.
NEU in der 5. Auflage:
Die Neuauflage beinhaltet u.a. folgende wichtige Änderungen:
• Wesentliche Erweiterung des Grundlagenbandes (Kapitel 3, 8, 18, 22, 25)
• Digitale Inhalte-Richtlinie (insb. §§ 327 – 327u BGB) (BGBl. 2021 I, S. 2123)
• Die Warenkauf-Richtlinie (BGBl. 2021 I, S. 2133) führt zu mehreren beweislastrelevanten Änderungen im Kaufrecht:
- Beweislastumkehr gemäß § 477 BGB
- neue und potentiell hoch streitanfällige Fehlerdefinitionen in §§ 434, 475b und c BGB
- neue Regeln zur Nacherfüllung in §§ 439, 475 BGB
• Gesetz für faire Verbraucherverträge (BGBl. 2021 I, S. 3433)
• Mietspiegelreformgesetz (BGBl. 2021 I, S. 3515)
• Das neue Betreuungsrecht (BGBl. 2021 I, S. 882)
• Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz (WEMoG) v. 16.10.2020 (BGBl. 2020 I, S. 2187)
• Beweisfragen im „Dieselskandal“ um abgasmanipulierende Motoren (§ 826 BGB)
• Erstmalige Kommentierung der FluggastrechteVOweiterlesen