Handelsrecht verschärft wegen der Sonderstellung der Kaufleute viele Bestimmungen des BGB (z.B. § 362, 377 HGB). Auch Vertretungsrecht wird modifiziert (z.B. § 15 HGB Prokura), ebenso die Haftung (§ 25 ff. HGB). So kann eine Klausur ideal gestreckt werden. Deshalb sind Kenntnisse im Handelsrecht unerlässlich, alles in allem aber leicht erlernbar.
Inhalt:
Das Recht der Kaufleute
Vertretung des Kaufmanns
Handelsregister
Firmenrecht
Wechsel des Unternehmensträgers
Der Handelskauf
Das Kommissionsgeschäftweiterlesen