Handlungs- und Kostentragungspflichten bei der Altlastensanierung
Störer- versus Verursacherprinzip
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Durch Abfälle belastete, sanierungsbedürftige Böden – kurz Altlasten – stellen ein Problem dar, dessen man sich lange Zeit nicht bewusst war. Siedlungsabfälle etwa wurden über Jahrzehnte hinweg auf offenen Deponien entsorgt, ohne dass Massnahmen gegen das Versickern giftiger Chemikalien ergriffen worden wären. Dabei handelte es sich nicht einmal zwingend um Verstösse gegen die Umweltgesetzgebung. Auf vielen heute belasteten Standorten wurden nach dem damaligen Stand der Technik oder gar mit Zustimmung (oder zumindest Duldung) der Behörden Abfälle abgelagert. Die Sanierung eines solchen Standorts wirft die verschiedensten rechtlichen Fragen auf. Vorab gilt es jeweils zu unterscheiden, wer überhaupt sanieren muss und wer letztendlich die Kosten dafür zu tragen hat. Zur Bestimmung des Handlungspflichtigen wird das Störerprinzip herangezogen; massgeblich für die Zahlungspflicht ist das Verursacherprinzip. Wie verhält es sich jedoch, wenn die Parteien eines privatrechtlichen Kaufvertrages eine andere Kostenverteilung verabredet haben? Welche Regelung hat Vorrang? Das vorliegende Werk setzt sich anhand von Praxisbeispielen vor allem mit Handlungs- und Kostentragungspflichten, der Berücksichtigung zivilrechtlicher Verhältnisse sowie Verfahrensfragen auseinander.weiterlesen
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