Noch Fragen? 0800 / 33 82 637

Hauptberufliche Beamtenverhältnisse auf Zeit im Lichte des Rahmenrechts

Der Gesetzesvorbehalt für ihre Entstehung sowie ihre Beendigung anhand ausgewählter Tatbestände

Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)

Meine im Öffentlichen Recht angesiedelte rechtswissenschaftliche Dissertation befaßt sich mit den hauptberuflichen Beamtenverhältnissen aufZeit. Untersucht habe ich dabei, ob sich die sechzehn Bundesländer bei ihren Regelungen der Zeitbeamtenverhältnisse in den Landesbeamtengesetzen, den Landeshochschulgesetzen oder im Kommunalrecht an die Vorgaben des höherrangigen Rechts, nämlich des Beamtenrechtsrahmengesetzes und des Verfassungsrechts, gehalten haben. Meine Prüfung erstreckte sich folglich auch auf Schnittstellenprobleme zwischen Beamtenrecht, Hochschulrecht und Kommunalrecht. Als ersten großen Schwerpunkt habe ich die Voraussetzungen und Rechtsfolgen der Abwahl von Hochschulpräsidenten, Rektoren, Vizepräsidenten, Prorektoren sowie von Hochschulkanzlern im Hinblick aufihre Übereinstimmung mit dem Beamtenrechtsrahmengesetz bzw. mit dem Grundgesetz geprüft. Dabei haben sich die Regelungen zahlreicher Bundesländer als verfassungswidrig erwiesen, da die wirtschaftliche Mindestsicherung der abgewählten Beamten oftmals nicht gewahrt ist. Daher wird die Arbeit insbesondere interessant sein für die Wissenschafts- und Innenministerien der sechzehn Bundesländer sowie des Bundes und für die Hochschulleitungsmitglieder von sämtlichen Universitäten, Fachhochschulen und Verwaltungsfachhochschulen. In einem zweiten Schwerpunkt habe ich den Ruhestandseintritt sämtlicher Zeitbeamten mit Ablaufder Amtszeit und mit Erreichen der Altersgrenze betrachtet. Hier habe ich zahlreiche Verstöße der Bundesländer gegen die Vorgaben des § 96 Abs. 3 Beamtenrechtsrahmengesetz festgestellt. Der dritte Schwerpunkt betrifft die Zulässigkeit von Zeitbeamtenverhältnissen unter Beachtung des Gesetzesvorbehaltes des § 95 Abs. 1 S. 1 Beamtenrechtsrahmengesetz, wonach die Bundesländer durch den Bund verpflichtet wurden, die Fälle und die Voraussetzungen der Ernennung von Beamten aufZeit gesetzlich zu bestimmen. In diesem Bereich habe ich Fehler der Länder Bremen, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Schleswig­ Holstein festgestellt. Der vierte Schwerpunkt betrafdas Hinausschieben des Ruhestandseintritts über die Altersgrenze hinaus. An die Vorgaben des § 95 Abs. 1 i.V.m. § 25 Abs. 2 Beamtenrechtsrahmengesetz haben sich zehn Bundesländer nicht gehalten.weiterlesen

Dieser Artikel gehört zu den folgenden Serien

Sprache(n): Deutsch

ISBN: 978-3-8322-3505-5 / 978-3832235055 / 9783832235055

Verlag: Shaker

Erscheinungsdatum: 31.01.2005

Seiten: 291

Auflage: 1

Autor(en): Ralf Krämer

49,80 € inkl. MwSt.
kostenloser Versand

lieferbar - Lieferzeit 10-15 Werktage

zurück