HGB-Bilanzrecht
Rechnungslegung. Abschlußprüfung. Publizität. Tlbd 1: §§ 238-289 HGB. Grundlagen. Jahresabschluß der Personen- und Kapitalgesellschaften. Tlbd 2: §§ 290-342a HGB Konzernabschluß, Prüfung und Publizität. Großkommentar
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Das Dritte Buch des Handelsgesetzbuches umfaßt in den §§ 238-342a HGB das Bilanzrecht, d.h. die Vorschriften über Handelsbücher. Im einzelnen finden sich dort die Bestimmungen zu Buchführung, Inventar, Bilanz, Jahresabschluß u.a. als Vorschriften für alle Kaufleute sowie die Bestimmungen zu Lagebericht, Konzernabschluß, Konzernlagebericht, Prüfung, Offenlegung u.a. als Vorschriften für Kapitalgesellschaften (Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung), bestimmte Personenhandelsgesellschaften, eingetragene Genossenschaften, Kreditinstitute und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen. Der Leser findet in dem vorliegenden Großkommentar die umfangreiche Kommentierung des gesamten Bilanzrechts. Auf alle bei Buchführung und Rechnungslegung sich stellenden Fragen gibt das Werk umfassende Antwort und leistet gleichermaßen eine erschöpfende Darstellung und Auswertung der hierzu umfangreich ergangenen Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur. Den Großkommentar benötigen Wirtschaftsprüfer, Steuer- und Unternehmensberater, vereidigte Buchprüfer, Rechtsanwälte, Richter. weiterlesen
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