Hospitality-Einladungen für Amtsträger
Wann ist die Grenze zur Strafbarkeit wegen Vorteilsannahme gemäß § 331 Abs. 1 StGB überschritten?
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Häppchen, Drinks und den perfekten Blick auf eine spannende Bundesliga-Partie – all dies und Vieles mehr bieten sog. Hospitality-Tickets. Für den Profisport sind Hospitality-Einladungen als Einnahmequelle von herausragender Bedeutung und sie bieten eingeladenen staatlichen Vertretern die Möglichkeit zur Repräsentation. Doch hat der Strafprozess gegen Utz Claassen deutlich gezeigt, dass das eingangs erwähnte "und Vieles mehr" strafrechtliche Konsequenzen bedeuten kann. Zwar endete das Strafverfahren gegen den damaligen Vorstandsvorsitzenden der EnBW mit einem Freispruch, doch herrscht seit dem sog. "Utz-Claassen-Urteil" des BGH erhebliche Unsicherheit, inwieweit Hospitality-Einladungen an Amtsträger überhaupt noch ausgesprochen werden dürfen.
Daher besteht ein dringendes Bedürfnis nach klaren Grundsätzen, unter welchen Umständen solche Einladungen strafrechtlich bedenkenlos sind.
Am Beispiel der Vorteilsannahme nach § 331 Abs. 1 StGB stellt diese Arbeit zielführende Kriterien auf, die zu einem sicheren Umgang mit Hospitality-Einladungen führen. Dogmatisch verläuft dieser Weg hin zu mehr Rechtssicherheit über einen rechtsgutsbezogenen Ansatz. Vorschläge zur Tatbestandsrestriktion werden diskutiert, insbesondere die Lehre von der Sozialadäquanz. Die Arbeit mündet in einen als teleologische Reduktion unterbreiteten Vorschlag zur Eingrenzung des Anwendungsbereichs des § 331 Abs. 1 StGB, der in Form einer Verwaltungsrichtlinie der Praxis Lösungen an die Hand geben soll.weiterlesen
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