Die Verhinderung nosokomialer Infektionen ist insbesondere nach den Vorgaben im IfSG auch in der stationären Suchthilfe ein haftungsrelevantes Thema. Das besondere Merkmal der stationären Suchthilfe ist die teilhaberorientierte Therapie, d.h. innerhalb des "Alltagstrainings" werden die Patienten schon von Therapiebeginn an in alle hygienerelevanten Tätigkeiten mit einbezogen. Die Ergebnisqualität der Hygiene in den Einrichtungen der stationären Suchthilfe ist deshalb vom eng verzahnten Zusammenspiel von Mitarbeitern und Patienten abhängig.weiterlesen