ift-Richtlinie VE-13/2
Verglasung von Holzfenstern ohne Vorlegeband
Produktform: Buch / Einband - flex.(Paperback)
Die verbesserte Fertigungstechnik bei Holzfenstern führte seit vielen Jahren zu einem Verglasungssystem, bei dem auf ein Vorlegeband zwischen Glas und Rahmen bzw. Glashalteleiste verzichtet wurde. Da dieses Verglasungssystem in Normen und Richtlinien nicht behandelt wird, war es – um Schäden vorzubeugen – notwendig, die Grundsätze, die bei der Anwendung zu beachten sind, zusammenzufassen. Die ift-Richtlinie VE-13/2 berücksichtigt die in der Praxis gewonnenen Erkenntnisse sowie die in Untersuchungen gesammelten Erfahrungen und legt die Grenzen des Verglasungssystems fest.
Es hat sich gezeigt, dass zur Ausführung einer funktionsfähigen Verglasung ohne Vorlegeband auch Detailkenntnisse über die eingesetzten Produkte erforderlich sind. Im konkreten Fall muss deshalb in Abstimmung mit den Isolierglas- und Dichtstoffherstellern geprüft werden, ob die Voraussetzungen zur Anwendung des Verglasungssystems ohne Vorlegeband gegeben sind. Diese Abstimmung ist auch zur Sicherung eventueller Gewährleistungsansprüche notwendig.
Die ift-Richtlinie gilt für die Verglasung von Holzfenstern und Festverglasungen ohne Vorlegeband bzw. Dichtstoffvorlage, zwischen
Glas und Rahmen (Flügel- oder Blendrahmen),
Glas und Glashalteleiste bzw. (vorgefertigtem) Glashalteleistenrahmen,
wenn die Fenster mindestens auf einer Seite dem Außenraum- oder Freiluftklima ausgesetzt sind. Sie gilt ferner für Verglasungen mit Dichtprofilen. Sie legt die Voraussetzungen fest, unter denen diese Verglasungssysteme am Holzfenster anwendbar sind. Sie gilt sinngemäß für Verglasungen mit überfälzten Glashalteleisten bzw. Glashalteleistenrahmen.weiterlesen
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