Individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten im Schiedsverfahren
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Arbeitsrechtliche Streitigkeiten werden traditionell von Zivilgerichten entschieden. Mit der zunehmenden Globalisierung, gibt es ein vermehrtes Bedürfnis derartige Streitigkeiten durch ein Schiedsgericht erledigen zu lassen. Dabei ist zu bedenken, dass Schiedsverfahren – im Gegensatz zu staatlichen Gerichtsprozessen – keine Verfahrenserleichterungen zugunsten der präsumtiv schwächeren Partei mit sich bringen.
Vor diesem Hintergrund gibt die Dissertation zunächst einen Überblick über die Grundlagen der schiedsverfahrensrechtlichen Bestimmungen im nationalen sowie im internationalen Schiedsverfahren. Schwerpunktmässig widmet sich die Arbeit der Frage, welche konkreten arbeitsrechtlichen Streitigkeiten in einem Schiedsverfahren erledigt werden können. Die Antwort darauf fällt je nach dem anwendbaren Schiedsgerichtsstatut grundlegend anders aus. Während bei der Beurteilung eines internationalen Sachverhalts grundsätzlich alle arbeitsrechtlichen Streitigkeiten schiedsfähig sind, können in reinen Binnenverhältnissen individualarbeitsrechtliche Streitigkeiten nur ausnahmsweise in einem Schiedsverfahren behandelt werden.
Die aus dieser Unterscheidung resultierenden Konsequenzen werden im Kontext der damit verbundenen sozialpolitischen Implikationen und vor dem Hintergrund der bundesgerichtlichen Rechtsprechung kritisch gewürdigt.weiterlesen
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