Individualrechtliche Möglichkeiten zur Harmonisierung von Arbeitsbedingungen
Produktform: Buch
In unser globalisierten Wirtschaft sind Unternehmen mehr denn je gefordert, Unternehmensteile auszugliedern oder zusammenzuschließen, um mit einer internationalisierten Produktion und Forschung im globalen Wettbewerb bestehen zu können. Entsprechend muss sich die aus den immer komplexer werdenden Unternehmensstrukturen hervorgerufene Regelungsvielfalt von Beschäftigungsbedingungen eindämmen lassen, um den wirtschaftlichen Nutzen aus Restrukturierungen nicht zu konterkarieren. Demzufolge müssen sich die Arbeitsbedingungen – in dem als Dauerschuldverhältnis begründeten Arbeitsverhältnis – den sich immer schneller wechselnden Rahmenbedingungen so anpassen, dass sie dem Wandel Rechnung tragen. Die Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen stellt damit einen entscheidenden Faktor für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens und zur Stärkung seiner Wettbewerbsposition dar, denn das Überleben und langfristige Bestehen auf dem Markt ist oftmals an die Möglichkeit zur rechtzeitigen Anpassung und flexiblen Gestaltung der Arbeitsbedingungen gekoppelt.
Wesentlicher Gegenstand der Arbeit ist deswegen die Frage, mit welchen Gestaltungsmitteln des Individualarbeitsrechts eine Vereinheitlichung von Arbeitsbedingungen erzielt werden kann.
Nach einleitenden Ausführungen zu den wirtschaftlichen Hintergründen vereinheitlichter Arbeitsbedingungen, werden kompakt die für die Fragestellung relevanten arbeitsrechtlichen Besonderheiten aufgezeigt. Es folgt die Untersuchung, ob es nicht bereits eine Pflicht des Arbeitgebers zur Vereinheitlichung seiner Beschäftigungsbedingungen gibt. Den Hauptteil der Arbeit bildet die umfängliche Auseinandersetzung mit den dem Arbeitgeber im Individualarbeitsrecht zur Verfügung stehenden Gestaltungsmöglichkeiten. Die systematische Analyse erfolgt in den drei Kategorien harmonisierungsfreundliche Arbeitsverträge, einseitige Harmonisierungsmöglichkeiten sowie einvernehmliche Harmonisierungsmöglichkeiten.weiterlesen