Das Werk befasst sich mit der Frage der Insolvenzfähigkeit von Kommunen und enthält einen detaillierten Vorschlag zur Ausgestaltung eines kommunalen Insolvenzverfahrens.
Das Thema hat durch die prekäre Haushaltslage vieler Gemeinden, die aktuelle Finanzkrise und den starken Trend zur Ökonomisierung öffentlichen Handelns an Aktualität gewonnen. Vor diesem Hintergrund stellt der Verfasser neue Überlegungen zur Anwendbarkeit der Sanierungsmechanismen der Insolvenzordnung – wie etwa das Eigenverwaltungsverfahren und das Planverfahren – auf zahlungsunfähige und überschuldete Kommunen an.
Zunächst stellt der Band die finanzverfassungsrechtlichen Grundlagen der kommunalen Selbstverwaltung dar. Nach der verfassungsrechtlichen Gewährleistung einer angemessenen Finanzausstattung und den Instrumenten, die diese Ausstattung bewerkstelligen sollen, nimmt die Arbeit schließlich das finanzverfassungsrechtliche Kriseninstrumentarium in den Blick. In einer kritischen Analyse zeigt der Verfasser, warum es dennoch zur finanziellen Unterversorgung von Gemeinden und Gemeindeverbänden kommt.
Der Autor nimmt die herausgearbeiteten Steuerungsschwächen des kommunalen Finanzverfassungsrechts zum Anlass, die Möglichkeit eines Insolvenzverfahrens über das kommunale Vermögen als Sanierungs- und Steuerungsinstrument zu untersuchen. Nach der Prüfung der grundsätzlichen Vereinbarkeit der Insolvenzfähigkeit mit Art. 28 Abs. 2 GG werden die Ziele des kommunalen Insolvenzverfahrens vorgestellt und seine Tauglichkeit analysiert. Dabei fließen auch steuerungs- und wirtschaftswissenschaftliche Perspektiven ein.
Schließlich enthält die Schrift den Vorschlag eines de lege ferenda zu entwerfenden kommunalen Insolvenzverfahrens. Nach der rechtshistorischen Darstellung verschiedener Regelungswerke beschäftigt sich der Verfasser mit der Frage der Gesetzgebungskompetenz für ein kommunales Insolvenzverfahren im Spannungsfeld zwischen Kommunal- und gerichtlichem Verfahrensrecht. Konkrete Regelungs- und Änderungsvorschläge, die vor allem die Stellung des Eröffnungsantrages, die Abgrenzung der Insolvenzmasse und die besondere Verfahrensausgestaltung umfassen, runden das Werk ab.
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