Institutionelle Praxis als Verfassungslaboratorium?
Zur verfassungsrechtlichen Bedeutung interinstitutioneller Praxis
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Die Rechtsordnung der Europäischen Union gilt als dynamisches Rechtssystem, das sich stetig verändert und dabei an Komplexität und Dichte zunimmt. Die Praxis der institutionellen Akteure der Europäischen Union ist dabei zentral. Sie ist ein Motor der Rechtsentwicklung des institutionellen Europarechts.
Michael Heinke nimmt die Kompetenzen des Europäischen Parlaments in den Fokus und zeigt, wie institutionelle Praxis diese zu verschieben vermag. Dabei kommen das Phänomen der Trilogisierung der Gesetzgebungskompetenz ebenso wie die Debatte um die Stellung der Spitzenkandidaten bei der Wahl des Kommissionspräsidenten und der neue Rechtsstaatsmechanismus der Europäischen Kommission zur Sprache.
Heinkes leitenden Fragen dabei sind: Welches implizite Verständnis liegt der Organpraxis zugrunde? Welche normativen Auswirkungen kommen der Organpraxis bei der Rechtsentwicklung und -auslegung zu?weiterlesen
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