Interkommunale Abstimmung in der Bauleitplanung
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Die Auswirkungen einer kommunalen Bauleitplanung sind prinzipiell nicht geographisch begrenzt, sie enden nicht mit dem Geltungsbereich des Planes. Dieser Umstand birgt nahezu zwangsläufig die Gefahr in sich, dass eine Gemeinde ihre städtebaulichen und gegebenenfalls auch wirtschaftlichen Interessen einseitig in den Vordergrund stellt und etwaige Folgewirkungen ihrer Planung auf die Belange benachbarter Gemeinden negiert. Um dieser Gefahr zu begegnen, hat der Gesetzgeber u.a. das Gebot interkommunaler Abstimmung in § 2 Abs. 2 BauGB etabliert. Das vorliegende Gutachten beleuchtet zum einen das traditionelle Verständnis dieses Abstimmungsgebotes auf der Grundlage der so genannten "Krabbenkamp“-Formel des Bundesverwaltungsgerichts. Zum anderen werden die Implementierung der Ziele der Raumordnung sowie der Auswirkungen auf zentrale Versorgungsbereiche in § 2 Abs. 2 S. 2 BauGB in das Blickfeld genommen. Das Ergebnis ist eine konturenscharfe Einordnung der interkommunalen Abstimmung in das System der Bauleitplanung und – damit verwoben – der überörtlichen Gesamtplanung.weiterlesen
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