Internationales Straßenverkehrsunfallrecht
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Der Straßenverkehrsunfall mit Auslandsberührung stellt einen zentralen Teilbereich des Internationalen Deliktsrechts dar. Vor allem an seinem Beispiel haben sich in den letzten Jahrzehnten diejenigen Tendenzen herausgebildet, die zur teilweisen Überwindung des Tatortgrundsatzes, der das Kollisionsrecht der unerlaubten Handlungen bis dahin bestimmt hat, geführt haben. Diese Entwicklung hat mit der 1999 durchgeführten Kodifizierung des Internationalen Deliktrechts in Art. 40 ff. EGBGB nur einen unvollkommenen Abschluß gefunden. Wichtige und für Kraftfahrzeug-Unfälle prägende Aspekte wie die Zulassung und die Versicherung sind in der gesetzlichen Neuregelung nicht unmittelbar berücksichtigt und müssen daher über die Ausweichklausel des Art. 41 EGBGB in die Anknüpfung Eingang finden. Robert Sieghörtner plädiert für eine Beachtung des Zulassungsortes des Kraftfahrzeuges, durch das dem Unfallopfer der Schaden entstanden ist. Er greift jedoch weit darüber hinaus und bietet eine grundlegende Analyse zu der Frage der anwendbaren Rechtsordnung sowohl auf die Haftungsansprüche zwischen dem Unfallopfer und dem Schädiger wie auch auf die Ansprüche gegen den Haftpflichtversicherer.weiterlesen
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