Intertemporalität im Spannungsverhältnis von Staatenimmunität und Menschenrechtsverletzungen
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Das Verfahren vor dem IGH in der Sache Jurisdictional Immunities of the State findet seinen Ursprung im Ferrini-Verfahren. In diesem Verfahren fällt die Vornahme der Verletzungshandlungen und deren richterliche Beurteilung zeitlich weit auseinander. Daher befasst sich der IGH mit den Grundsätzen intertemporaler Rechtsanwendung. Die entscheidende Frage des Ferrini-Verfahrens ist, ob es dem Verletzerstaat nach Maßgabe des anwendbaren Rechts im Falle einer schweren Menschenrechtsverletzung verwehrt ist, sich auf die Staatenimmunität zu berufen. In der Annahme, dass die Staatenimmunität prozessualer Natur ist, muss die Frage nach dem Vorliegen einer Staatenimmunitätsausnahme anhand des Prozessrechts beantwortet werden, das zum Zeitpunkt der Klageerhebung gilt. Nadine Otz analysiert das Völkergewohnheitsrecht und zeigt, dass sich eine solche Annahme nach damaligem Stand des Völkerrechts nicht ausmachen lässt. In Anbetracht dieser unzureichenden Rechtslage sucht sie nach alternativen Schutz- und Entschädigungsmechanismen, um es Opfern schwerer Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen, zivilrechtliche Entschädigung zu erhalten.weiterlesen
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