Die Besteuerung der Investmentfonds bzw. deren Anleger unterliegt dem Investmentsteuergesetz und den diesem zugrunde liegenden einkommen- und körperschaftsteuerlichen Bestimmungen. Der wachsenden nationalen und internationalen Bedeutung des Investmentsparens entsprechend ist es das Ziel dieses Handkommentars, die oftmals komplexen steuerlichen Normen konzentriert und verständlich darzustellen und zugleich durch hohe Aktualität den sich ständig verändernden gesetzlichen Vorgaben in diesem Bereich Rechnung zu tragen.
Da die Änderungen des Investmentsteuergesetzes aufgrund des Investmentsteuerreformgesetzes ab dem 1.1.2018 de facto ein komplett neues Investmentsteuergesetz darstellen, haben sich die Autoren entschieden, das Investmentsteuergesetz in seiner Fassung ab dem 1.1.2018 als eigenständiges Gesetz zusätzlich zum Investmentsteuergesetz in seiner Fassung bis zum 31.12.2017 zu kommentieren. Der vorliegende Handkommentar kommentiert somit zwei Gesetze, nämlich InvStG alt bis zum 31.12.2017 und InvStG neu ab 1.1.2018.weiterlesen